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Vorherige Beiträge 4

  • Steingraeber schrieb:

    Leider ist es jetzt wohl so, dass der Schüler nur tatsächlich genommenen Unterricht bezahlen muss. Wenn er absagt, Pech für den Lehrer. Ist unfair.
    Wie machen das die anderen Lehrer?
    Mir persönlich ist jetzt keine Lehrkraft bekannt, welche dem Schüler das Honorar für seine versäumte Stunde erläßt - das wäre in meinen Augen auch grob sittenwidrig. Nehme ich einen Arzttermin nicht wahr, kommen sogar zusätziche Kosten auf mich zu.

    Wie gesagt, wenn die Lehrkraft ausfällt hat die Stunde nachgeholt oder erlassen zu werden. Fällt der Schüler aus, ist es sein Versäumnis.

    Sollte die neue Regelung tatsächlich dahin gehen, daß auch eine vom Schüler nicht in Anspruch genommene Stunde nicht bezahlt werden muß, würde ich vorschlagen eine Petition gegen diese (meines Erachtens nach ungerechtfertigte) Gesetzesänderung zu starten.

    LG
    Henry
  • Meines Wissens nach darf nichts berechnet werden wenn von Seiten der Lehrkraft der Unterricht abgesagt wird. Wenn der Schüler verhindert ist, kann ja der Lehrer nichts dafür, dann muß meines Wissens nach die versäumte Stunde bezahlt werden.....oder hat sich das zwischenzeitlich geändert?

    LG
    Henry
  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mich würde intersessieren, wie Ihr das mit dem Stundenausfall handhabt. Laut der neuesten Verträge des DTKV darf man ja wohl nichts mehr berechnen bei Absagen oder Ausfall anderer Art.
    Die Musikschulen buchen allerdings duchgängig ab, oder?

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